Erstellung von Risikobeurteilungen

Gesetzliche Anforderungen

Die Risikobeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens folgender EU-Richtlinien:

  • 2006/42/EG | Maschinenrichtlinie
  • 2014/35/EU | Niederspannungsrichtlinie
  • 2014/68/EU | Druckgeräterichtlinie
  • 2014/34/EU | ATEX-Richtlinie
  • 2014/30/EU | EMV-Richtlinie

Der Zweck einer Risikobeurteilung besteht darin, die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für ein Produkt zu ermitteln und Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.

 

Unsere Leistungen

Das Ingenieurbüro Schuster unterstützt Sie bei der Erstellung richtlinienkonformer Risikobeurteilungen. Der Aufbau unserer Risikobeurteilungen orientiert sich streng am Anhang I der EU-Richtlinien. Damit ist stets gewährleistet, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zuverlässig ermittelt werden können. Des Weiteren werden die Anforderungen der A-Norm EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ vollständig berücksichtigt und eingehalten.

Überzeugen Sie sich selbst. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.